Die in unseren Ausstellungen gezeigten Steine und Fliesen sind Durchschnittsmuster, daher ist mit Farbabweichungen zu rechnen.
Ausgelieferte Ware:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Nettetal
Der Frachtführer hat die ordnungsgemäße Beladung seines Fahrzeuges gemäß StVO geprüft und haftet hierfür eigenverantwortlich! Beladungsrisiko trägt der Fahrzeughalter!
Laut Gesetz sind auch Privatleute verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren.
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